Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann im Förderverein Mitglied werden?

Mitglied im Förderverein kann jede Person/jedes Unternehmen werden, die/das sich verpflichtet fühlt, sich für die Förderung der Bildung am Eleonoren-Gymnasium zu engagieren und damit die späteren beruflichen Chancen der Schülerinnen und Schüler des Eleonoren-Gymnasiums zu verbessern. 

Wie werde ich Mitglied im Förderverein?

Sie füllen einfach die Beitrittserklärung aus, unterschreiben sie und geben sie im Sekretariat des Eleonoren-Gymnasiums ab. Sie können sie aber auch einscannen und per E-Mail an den Förderverein schicken. 

Welchen Beitrag muss ich als Mitglied zahlen?

Die Beitragshöhe ist von jedem Mitglied frei wählbar und nach oben unbegrenzt. Die Mitgliederversammlung des Fördervereins vom 16.04.2013 hat entschieden, dass ein Jahresbeitrag von mindestens EUR 20,00 empfohlen wird.

Wann muss ich den Beitrag bezahlen?

Der erste Beitrag ist bei Beginn der Mitgliedschaft fällig, anschließend jeweils bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres. 

Muss ich mich regelmäßig um die Beitragszahlung kümmern?

Nein, das ist nicht notwendig. Beim Beitritt erteilen Sie dem Förderverein ein jederzeit widerrufbares SEPA-Lastschriftmandat. Alles Weitere wird vom Vorstand erledigt. 

Ich zahle als langjähriges Mitglied noch per Einzelüberweisung bzw. Dauerauftrag. Kann ich zum SEPA-Lastschrifteinzug wechseln?

Ja! Bitte erteilen Sie dem Förderverein ein SEPA-Lastschriftmandat. Wir erledigen dann alles Weitere für Sie.
(Der Vorstand ist bestrebt, von allen Mitgliedern für den Beitragseinzug ein SEPA-Lastschriftmandat zu erhalten. Dadurch sind deutlich weniger Zahlungserinnerungen erforderlich und die Buchhaltung gestaltet sich einfacher.)

Kann ich meine Beitragszahlung steuerlich geltend machen?

Ja! Beitragszahlungen und Spenden an den Förderverein des Eleonoren-Gymnasiums sind steuerlich absetzbar, da er als gemeinnützig anerkannt ist. Bei Zahlungen bis zu EUR 200,00 akzeptiert das Finanzamt einen Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug als vereinfachten Nachweis. Für höhere Beträge wird vom Förderverein automatisch eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Sollten für Zahlungen über EUR 200,00 ausnahmsweise vom Finanzamt Bescheinigungen verlangt werden, bitten wir diese im Einzelfall beim Förderverein anzufordern

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?

Die Pflichten der Mitglieder beschränken sich auf die Zahlung des jeweils zugesagten Jahresbeitrags.
Bitte teilen Sie dem Vorstand auch Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung mit - Sie erleichtern uns damit die Mitgliederverwaltung erheblich!

Jedes Mitglied hat das Recht, Auskunft über die Tätigkeit des Vereinsvorstandes sowie die Verwendung des Vereinsvermögens zu verlangen. Der Vereinsvorstand legt jährlich anlässlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeit sowie über die Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel ab. 

Die Mitgliederversammlung entscheidet bei anstehenden Neuwahlen über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes. 

Jedes Mitglied hat das Recht, sich bei Vorstandswahlen als Kandidat zur Verfügung zu stellen bzw. einen seiner Meinung nach geeigneten Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. 

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist generell nicht zeitlich begrenzt. Eine Kündigung ist jederzeit mit 4-wöchiger Frist zum Ende des Kalenderjahresmöglich.
(Somit muss auch nach ausgesprochener Kündigung der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr noch gezahlt werden.) 

Endet meine Mitgliedschaft automatisch, wenn meine Tochter/mein Sohn nicht mehr Schülerin/Schüler am ELO ist?

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist vom Besuch der Schule unabhängig! Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann/darf die Schulleitung dem Förderverein Abgänge von Schülerinnen und Schülern nicht mitteilen. 

Eine Beendigung der Mitgliedschaft bedarf somit in jedem Fall der schriftlichen Kündigung durch das jeweilige Mitglied.

Wie erfahre ich, was aus meinen Beiträgen/Spenden geworden ist?

Jedes Mitglied erhält einmal im Jahr eine Einladung zur Mitgliederversammlung (in der Regel im März oder April). Anlässlich dieses Termins legt der Vorstand ausführlich Rechenschaft über seine Tätigkeit sowie über die Verwendung der ihm anvertrauten Vereinsgelder ab. Darüber hinaus kann sich jedes Mitglied im Internet über die vom Förderverein mitfinanzierten Projekte und Aktivitäten informieren.